Regionalplanungen Windkraft: Sorgfalt statt Stereotypen
In zahlreichen aktuellen Regionalplanungen zur Windkraft in Deutschland beobachten wir mit Sorge eine bedenkliche Tendenz: Anstelle einer sorgfältigen, ergebnisoffenen Abwägung aller betroffenen Schutzgüter – wie sie Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz und Landesplanungsgesetze verbindlich vorschreiben – dominieren stereotype Aussagen, Textbausteine und unbelegte Annahmen.
Typische Formulierungen wie
– „Positiver Klimabeitrag durch CO₂-Einsparung“,
– „Die allgemeinen Vorgaben zum Artenschutz sind zu beachten“ oder
– „Eine gewisse Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch WEA ist anlagenimmanent“
sind beliebig austauschbar, entziehen sich einer konkreten Bewertung und lassen die gebotene fachliche Tiefe vermissen.
Auch Aussagen wie „Es sind keine Nachweise von Fledermäusen bekannt. Dennoch kann eine Betroffenheit nicht generell ausgeschlossen werden“ zeigen, wie unkritisch mit Datenlücken und Schutzgüterkonflikten umgegangen wird.
In dieser Vorgehensweise sehen wir erhebliche rechtliche Bedenken. Eine solche Form der Planung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Schutzgüterabwägung. Sie ist in dieser Form für uns nicht akzeptabel.
Der VLAB wird diesen Entwicklungen nicht tatenlos zusehen. Wir bleiben dran – kritisch, konsequent und juristisch fundiert.
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