Klage gegen Windkraft-Industriegebiet im Forstenrieder Park eingereicht

Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) hat Klage gegen den geplanten Bau von sechs Windkraftanlagen im Forstenrieder Park eingereicht. Die Genehmigung wurde Anfang April durch das Landratsamt München erteilt – trotz massiver ökologischer und landschaftsschutzrechtlicher Bedenken.

Forstenrieder Park: Ein einzigartiger Naturraum unter Schutz

Der Forstenrieder Park ist ein großflächiges Waldgebiet südwestlich von München. Es steht zu 100 % unter Landschaftsschutz und ist als Bannwald ausgewiesen – eine besonders geschützte Waldform, die aufgrund ihrer Lage in dicht besiedelten Regionen als unersetzlich gilt. Der Park dient als Rückzugsraum für seltene Pflanzen- und Tierarten und ist gleichzeitig ein bedeutendes Naherholungsgebiet für die Bevölkerung der Landeshauptstadt.

Bannwälder wie der Forstenrieder Park erfüllen essenzielle Funktionen für das Gemeinwohl
  • sie regulieren das Regionalklima und tragen zur Luftreinhaltung bei,
  • sie sichern die Wasserversorgung Münchens und angrenzender Gemeinden,
  • und sie bieten naturnahen Erholungsraum, ohne dass lange Anfahrtswege notwendig sind.

Diese Funktionen machen Bannwälder zu einem integralen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ihre Zerstückelung durch Infrastrukturprojekte, etwa Windkraftanlagen, gefährdet diese ökologischen und sozialen Leistungen massiv.

Industrialisierte Großanlagen haben in hochsensiblen Schutzgebieten wie dem Forstenrieder Park keinen Platz. Der geplante Eingriff würde den Bannwald irreversibel fragmentieren und seinen Wert stark mindern.

Unsere Position ist klar: Natur- und Landschaftsschutz dürfen nicht unter die Räder wirtschaftlicher Interessen geraten – auch nicht im Namen der Energiewende.

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