Rechtsgutachten belegt: Geplante EEG-Novelle missachtet geltendes EU-Recht

Das Bundeskabinett plant, insbesondere Windkraftanklagen als Belang des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit zu definieren und folgenden Satz in § 1 Abs. 5 EEG 2021 einzufügen:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

Hierzu gaben die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT und der Verein für Naturschutz und Gesundheit Sensbachtal e. V ein Rechtsgutachten zur EEG Novelle 2021 in Auftrag. Das Gutachten der Rechtsanwälte Caemmerer Lenz kommt klar und eindeutig zu dem Schluss, dass es sich bei der geplanten EEG-Novelle um eine Missachtung und rechtlich unzulässige Umgehungsstrategie des geltenden EU-Rechts handelt.

Der VLAB appelliert an das Bundeskabinett, diesen Passus aus der EEG-Novelle ersatzlos zu streichen. Notfalls würde über den Rechtsweg bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Gesetzesnovelle zu Fall gebracht werden müssen.

Rechtsgutachten: CL-Rechtsgutachten – EEG Novelle 2021

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