Europäischer Gerichtshof bestärkt Artenschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestärkte am 4. März 2021 in einem wichtigen Urteil den Artenschutz.

Das Urteil kurz und einfach zusammengefasst:

Die Nist- und Brutplätze sowie die bekannten Wanderrouten einzelner Individuen bleiben durch EU-Recht weiter streng geschützt. Es ist rechtlich unzulässig, die Tötung einzelner Tiere zu erlauben, auch wenn dadurch ihre Population nicht gefährdet wird.

Jedes Individuum zählt, nicht nur der Erhalt der Gesamtpopulation!

Die Entscheidung des EuGH ist für alle Eingriffsplanungen in die Natur von größter Bedeutung. Beispielsweise für Rodungen, für den Bau von Infrastrukturprojekten oder bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte. Das Urteil macht die im Jahr 2020 von der deutschen Umweltministerkonferenz beschlossene “TA Artenschutz”, die die Tötung einzelner Individuen zum Zwecke des Betriebs von Windkraftanlagen erlaubt, zur Makulatur und rechtlich anfechtbar.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist weiterhin grundsätzlich zu prüfen, ob für Individuen einer Art ein signifikantes erhöhtes Tötungsrisiko besteht.

Siehe hierzu:

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewende-schlappe-fuer-windbranche-eugh-bestaerkt-vogelschutz/26970606.html

 

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