Das Eckpunktepapier zum Ausbau der Windkraft – Ein artenschutzrechtlicher Skandal

Am 4.4.2022 haben die beiden grünen Ministerien für Umwelt & Naturschutz und für Wirtschaft und Klimaschutz ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land” veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um ein Eckpunktepapier und noch nicht um die Vorlage von Gesetzesänderungen, die allerdings aufgrund dieses Eckpunktepapiers in Kürze zu erwarten sind.

Die Inhalte des Eckpunktepapier zum Ausbau der Windkraft sind ohne Übertreibung ein arten- und naturschutzrechtlicher Skandal. Nationales und internationales Artenschutzrecht werden faktisch außer Kraft gesetzt. Über Jahrzehnte mühsam entstandene und in Gesetze implementierte Naturschutzstandards verlieren quasi über Nacht ihre Gültigkeit. Der wichtige Landschaftsschutz wird verhöhnt. Das Eckpunktepapier zum Ausbau der Windkraft konterkariert wissenschaftliche Erkenntnisse und basiert auf vollkommen falschen und irreführenden Risikobewertungen.

In der Präambel wird ausgeführt, dass neben der Klimakrise die Artenkrise die zweite globale ökologische Krise darstellt und es deshalb eines starken Artenschutzes bedarf. Mit diesem einen Satz in der Präambel des Eckpunktepapiers hat es aber bezüglich des Artenschutzes sein bewenden.

So sieht aus Sicht der federführenden grünen Ministerien, die das Papier entwarfen, der „starke Artenschutz” aus:

  • drastische Reduzierung des Bereichs des signifikanten Tötungsrisikos (z.B. Rotmilan auf  500 m um den Horst),
  • die Artenliste zu prüfender besonders kollisionsgefährdeter Vogelarten wurde drastisch auf 16 Arten beschränkt,
  • Bei verschiedenen Arten gilt keine Gefährdung, wenn die Höhe der Rotorunterkante weniger als 80 m beträgt,
  • vollständige Streichung der Pflicht zur Raumnutzungsanalyse. Es genügt eine Habitat-Potenzialanalyse, die logischerweise zu Gunsten der Windkraft        ausfällt,
  • keine Prüfung der bisherigen sogenannten erweiterten Prüffläche. Auch Vermeidungsmaßnahmen sind dort „nicht mehr notwendig”,
  • Einsatz von Antikollisionssystemen,
  • saisonale oder Brutzeit bezogene Abschaltungen soll es nicht mehr geben,
  • eine „Zumutbarkeitsschwelle für die Antragsteller” und Deckelung der Beträge für Vermeidungsmaßnahmen,
  • abschaltbezogene Vermeidungsmaßnahmen sind nahezu nicht mehr zulässig,
  • abweichende Regelungen der Länder sind verboten,
  • sollte eine artenschutzrechtliche Signifikanz vorliegen, werden die Möglichkeiten der Ausnahmeregelungen erweitert,
  • Erneuerbare Energien liegen im überragenden (!) öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit,
  • die unzureichenden Regelungen im Planverfahren sollen künftig als abschließende Natur- und Artenschutzprüfung gelten,
  • Prüfung des Erhaltungszustands der Population einer Art wird politisch bestimmt und kann notfalls durch Geldzahlungen legitimiert werden,
  • nachträgliche Anordnungen (z.B. bei Feststellung eines signifikanten Tötungsrisikos) können nur in Ausnahmefällen und nur unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Anlagenbetreiber erlassen werden,
  • in Landschaftsschutzgebieten soll Windenergie verstärkt (!) ausgewiesen werden,
  • Ausnahmeregelungen oder Befreiungen nach § 67 BNatSchG sind nicht mehr erforderlich.
Dieses Eckpunktepapier entspricht dem Wunschzettel der Windindustrie. Von „naturverträglichem Ausbau der Windenergie” kann keine Rede sein. Vielmehr werden durch dieses Eckpunktepapier die in den letzten Jahren durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigten rechtlichen Grundlagen ebenso in die Tonne getreten wie der Stand der Wissenschaft zum Thema Windkraft und Naturschutz.
2 Kommentare
  1. Johannes Burggraf
    Johannes Burggraf sagte:

    Wer Windräder in einen intakten Wald stellt, dem geht es nicht um die Natur oder herbeiführen einer Energiewende, diesen Menschen geht es um Geld.
    Das ist ein Verbrechen an der Natur. Der wichtige (CO2 Bindung) mehr als kranke Wald hat nun wahrhaftig Probleme genug. Gehen sie mal gucken!!!
    (Trockenheit, Borkenkäfer, Windwurf, Schneebruch, alles in 2020-2022 – und ihr wollt noch Schneisen in den Wald schlagen lassen?)

    Sie wollen überhaupt keine anderen Lösungen suchen.

    An großen Straßen und über großen Straßen und Autobahnen, auf allen Hallen, Schulen usw wäre Platz genug für diese Unterstützung der Energiewende.

    Jetzt eine blinde Eile, bedingt durch den schrecklichen Krieg ins Spiel zu bringen ist nicht zielführend.
    Die ganzen Flächen werden vielleicht auch noch für Getreide etc. gebraucht.
    Bitte nicht von einem Desaster in das nächste.

    Nicht das ich nicht für Alternativen bin.
    Alternativen in diesen beiden Fällen (Eigentum an Land) hat Bund und Länder in den eigenen Händen.
    Wenn das der ganze Umweltschutz ist, dann wird es dunkel in Deutschland.

    Wo sind unsere Natürschützer?
    BUND, Nabu?
    Förster, Forstamtsleiter?

    GUT gemeint ist nicht GUT gemacht!

    Antworten
    • Annemarie Glück
      Annemarie Glück sagte:

      Es geht bei der dreckigen Windindustrie ausschließlich um die Befriedigung grüner Hochfinanzansprüche.

      Antworten

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