VLAB nimmt Stellung zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetz

Im Rahmen der Beteiligung der Verbände nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien nahmen wir am 13. Juni 22 fristegerecht zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetz Stellung. Das Schreiben des Bundesumweltministeriums ging am Freitag, den 10.06.22 nach Geschäftsschluss um 20:36 per E Mail bei uns ein. Als Abgabetermin setzte das Bundesumweltministerium bereits den darauf folgenden Wochenarbeitstag, nämlich Montag, den 13. Juni fest.

Die Inhalte des Referentenentwurfs zur Änderungen des Bundesnaturschutzgesetz sind schwerwiegend. Sie konterkarieren nicht nur alle Naturschutz-Bemühungen der vergangenen Jahrzehnte, sondern auch den Schutz vieler wild lebender Vogelarten in Deutschland zugunsten der Windkraftindustrie und ihrer Profiteure. Der Referentenentwurf missachtet den Arten- und Landschaftsschutz und geltendes EU-Artenschutzrecht.

Referentenentwurf der Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes v. 10.06.22:  20220610 – Viertes ÄndG BNatSchG

Stellungnahme VLAB v. 13.06.22: SN_VLAB Änderung BNatSchG

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