Kommunales Selbstverwaltungsrecht in Gefahr

Der VLAB appelliert an die Vorsitzenden der Regionalen Planungsverbände und Kommunalpolitiker in Bayern:

Handeln Sie rechtsstaatlich und verfassungstreu. Entscheiden sie selbstverantwortlich und unter Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, wie viele Windkraftanlagen ihre Heimat verträgt.  Berücksichtigen Sie die Interessen der Anwohner. Nehmen Sie Rücksicht auf die Natur. Halten Sie sich nicht an die starren Flächenvorgaben aus Berlin und München zum Ausbau der landschaftszerstörenden volatilen Windkraft. Bestehen Sie auf Ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht und lassen Sie es notfalls juristisch darauf ankommen!

Hintergrund

Um den Ausbau der Windkraft voranzutreiben, zwang die Berliner Ampel die Bayerische Staatsregierung (CSU und Freie Wähler) bis zum Jahr 2030 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windkraft zur Verfügung zu stellen. Diese gab den Druck widerstandslos und verfassungswidrig an die Regionalen Planungsverbände, Landkreise, Städte und Gemeinden weiter. Ein glasklarer Verstoß gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht.

Die kommunale Selbstverwaltung ist eines der Grundprinzipien unseres demokratischen Rechtsstaates und hat in Deutschland durch die Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Verfassungsrang. Auch auf Landesebene ist das Selbstverwaltungsrecht in den Artikeln 10 und 11 der Verfassung des Freistaates Bayern abgesichert.

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