Gemeinsame Pressemitteilung

Die Vereine für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB) und Baden-Württemberg (VLABW), sowie die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) warnen vor der Aufhebung des Natur- und Artenschutzes durch „Ausnahmen vom Tötungsverbot“ in Baden-Württemberg.

Am 01.07.2015 erließ das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg pünktlich zur Ferienzeit eine Verordnung, die nichts anderes darstellt, als eine Genehmigung zum Töten von Vögeln. Damit sollen die Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 BNatSchG) für windenergieempfindliche Vogelarten ohne öffentliche Diskussion im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren außer Kraft gesetzt werden.

weiterlesen: pm_ausnahme_toetungsverbot_ni_vlab_23_10_2016rotmilan-21-06-2016

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