Bayern ermöglicht Bau von EE-Anlagen in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken

Der Bayerische Ministerrat strich in seinem Beschluss vom 2. August 2022 den bisher gültigen Grundsatz, in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken den Bau von Stromleitungen, Windkraftanlagen und anderen weithin sichtbaren Bauwerken zu untersagen.

In Zukunft dürfen auch dort Windräder und Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden. Das sieht der überarbeitete Entwurf im Kapitel 7.1.3 der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vor.

Bis einschließlich 19. September 2022 besteht für jedermann die Möglichkeit, eine schriftliche Äußerung dazu gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie per E-Mail; LEP-Beteiligung@stmwi.bayern.de abzugeben.

Weitere Informationen hierzu: https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/

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