Ampelkoalition plant Artenschutz-Kahlschlag fürs Klima

Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären. Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen. Wir werden uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klimaschutz sowie mehr Standardisierung und Rechtssicherheit, auch im Unionsrecht, einsetzen.

Mit diesen Vertragsinhalten beabsichtigt die Ampelkoalition, den Klimaschutz vor den Artenschutz zu stellen. Rechtsmittel gegen den Bau von Windrädern oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen sollen dadurch nicht nur erschwert, sondern faktisch außer Kraft gesetzt werden. Dies ist ein vorsätzlicher Bruch mit geltendem EU-Recht, dem sich der VLAB mit allen Mitteln und ganzer Kraft widersetzen wird.

 

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