22. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord – VLAB Stellungnahme zur Neuaufstellung Teilabschnitt B X 5 „Windenergie“

Stellungnahme des VLAB zur 22. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord; Änderung Kapitel B X „Energieversorgung“ – Neuaufstellung Teilabschnitt B X 5 „Windenergie“, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Zusammenfassung:

„Der VLAB lehnt alle im Teilabschnitt B X 5 „Windenergie“ genannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ab. Der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen (WKA) in Wäldern oder an Waldrändern führt zu einer massenhaften Tötung gefährdeter Vogel- und Fledermausarten. Der VLAB fordert, WKA grundsätzlich nicht an derartigen Standorten zu errichten. Dem Bau von WKA wurde in der Planungsregion Oberpfalz-Nord in den zurückliegenden Jahren bereits übermäßig viel Raum eingeräumt. Das Gebot, Windrädern in substanzieller Weise Raum zu verschaffen, ist erfüllt. Der Zubau weiterer WKA würde sowohl die Vogel- und Fledermausfauna als auch das Landschaftsbild der gesamten Region nachhaltig und wesentlich beeinträchtigen.“

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