VLAB-Verbandsklagen gegen Windräder
Derzeit werden durch Juristen die Klageschriften für zwei Verbandsklagen des VLAB gegen den Bau und Betrieb von Windrädern in Oberbayern und in der Oberpfalz vorbereitet. Schwerwiegende signifikante Störungs- und Tötungstatbestände im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die Hauptgründe der beiden Verbandsklagen.
Rechtlicher Hintergrund:
Der VLAB ist ein Umwelt- und Naturschutzverband der sich satzungsgemäß gegen die Fragmentierung von Landschaften einsetzt. Insbesondere die Zerstörung der Kulturlandschaften und deren Biodiversität durch Windräder sind ein wichtiger Teil der Verbandsarbeit. Der VLAB ist ein nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in Verbindung mit dem § 63, Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband in Bayern. Er verfügt daher über weitreichende Mitwirkungs- und Klagerechte im Sinne der §§ 63, 64 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Der VLAB plant, künftig seine Mitwirkungs- und Klagerechte auf ganz Deutschland auszuweiten, um auch assoziierten Mitgliedsvereinigungen in anderen Bundesländern das Verbandsklagerecht zu ermöglichen.
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