VLAB Naturschutzstandards für mehr biologische Vielfalt in Staats- und Kommunalwäldern

Zur Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt in den öffentlichen Wäldern fordert der VLAB bessere Naturschutzstandards. Diese sind konsequent anzuwenden und stichprobenartig durch unabhängige Prüfer regelmäßig zu evaluieren:

  • Schaffung differenzierter und laubholzreicher Waldstrukturen,
  • Belassen von starkem stehenden und liegenden Totholz (Ziel mindestens 30 qm je Hektar),
  • dauerhafter Erhalt von Biotopbäumen und kleinerer Altholzinseln in gleichmäßiger Verteilung,
  • Belassen von Sukzessionsflächen,
  • Einrichtung temporärer Ruhezonen für besonders störungsempfindliche Tierarten (Auerhuhn, Schwarzstorch, Fisch- und Schreiadler, Rotmilan etc.),
  • Schutz sehr alter Bäume,
  • Erhalt und Pflege von Sonderstandorten im Wald, zum Beispiel Mittelwälder, Moore, Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Blockhalden und Felsströme, Quellen, stehende und fließende Kleingewässer, Waldwiesen,
  • Erhalt und Neuschaffung artenreicher Waldaußen- und Innenränder,
  • keine flächige Düngung von Waldbeständen,
  • keine Vollbaumnutzung,
  • maßvolle Nutzung von Waldrestholz (mind. 50% Waldrestholz muss im Wald verbleiben),
  • Verzicht auf eine systematische Walderschließung in sensiblen Bereichen wie Moore, Quellhorizonte, Blockhalden, Bachtälchen.

Zum Schutz von Reliktarten und stark gefährdeter oder unmittelbar vom Aussterben bedrohter Arten reicht eine nachhaltige, integrative Waldbewirtschaftung mit den definierten Naturschutz-Mindeststandards alleine nicht aus. Partiell-segregative Strukturen müssen daher die integrative Forstwirtschaft ergänzen. In allen öffentlichen Wäldern sind zu diesem Zwecke Hotspot-Kartierungen durchzuführen. Sie haben das Ziel, Wälder oder kleinere Waldteile mit einer besonders großen Lebensvielfalt (Hotspots) zu erfassen. Nach einer ökologischen Wertanalyse sind Wälder oder Waldteile mit einer weit überdurchschnittlichen Anzahl gefährdeter Spezies – unabhängig von ihrer Größe, dem Waldalter und der der Baumartenzusammensetzung – als Wildnisgebiete der natürlichen Entwicklung bis hin zum Zerfall und zur natürlichen Verjüngung zu überlassen.

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