VLAB lehnt weitere Windräder in der Planungsregion Augsburg ab

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg hat am 2. März 2017 den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 “Nutzung der Windenergie” beschlossen. Ein Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG wurde eingeleitet. Der VLAB wurde als staatlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung an dem Verfahren beteiligt.

In seiner Stellungnahme lehnt der VLAB alle im Regionalplan Augsburg bestehenden und neu hinzukommenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung ab, da Windkraftanlagen in Wäldern, an Waldrändern und in Kulturlandschaften zu einer massenhaften Tötung gefährdeter Vogel- und Fledermausarten führen. Dem Bau von Windrädern wurde in der Planungsregion Augsburg in den zurückliegenden Jahren bereits viel Raum eingeräumt. Das Gebot, Windräder in substanzieller Weise Raum zu verschaffen, ist übererfüllt. Der Zubau weiterer Anlagen würde sowohl die Vogel- und Fledermausfauna, als auch das Landschaftsbild in der gesamten Region wesentlich – durch FCS-Maßnahmen nicht ausgleichbar – beeinträchtigen.

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