Schummeleien bei Windkraftgutachten lohnen sich nicht

Ein neues, wichtiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München besagt, dass eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) die Vorgaben des Bayerischen Windenergieerlasses strikt zu beachten hat.

Die Konsequenz des Urteils: Es ist wesentlich riskanter geworden, mit schlampigen oder geschönten saP-Gutachten Genehmigungen für Windkraftanlagen zu erhalten und zu behalten.

weiterlesen auf Umwelt Watchblog

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert