Schaffung wichtiger Waldbiotope und Waldstrukturen für den Habichtskauz
Um eine überlebensfähige Population der ausgewilderten Habichtskäuze dauerhaft in Nordbayern zu etablieren, werden wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern die Waldstrukturen verbessern und Waldbiotope neu schaffen. Davon profitieren auch zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Die Bayerische Forstverwaltung, das Unternehmen Bayerische Staatsforsten und die Naturschutzbehörden unterstützen uns dabei mit folgenden Programmen:
Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald
Mit diesem Programm fördern wir in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Forstverwaltung die Schaffung lichter Waldstrukturen und den Erhalt von Biotopbäumen und Totholz im Privat- und Körperschaftswald. Waldbesitzer erhalten über einen Zeitraum von 5 bis 12 Jahren eine finanzielle Entschädigung, wenn sie sich freiwillig an diesen Naturschutzmaßnahmen beteiligen.
Waldlebensgemeinschaften
Das Programm “Waldlebensgemeinschaften” der Bayerischen Forstverwaltung unterstützt die Neuanlage und/oder die Pflege von Waldmooren, Feuchtbiotopen oder Kleingewässern im Privat- und Körperschaftswald.
Besondere Gemeinwohlleistungen
Dieses Förderprogramm findet ausschließlich im Staatswald Anwendung. Auf Antrag des jeweiligen Forstbetriebes lassen sich eine Reihe wichtiger Naturschutzmaßnahmen fördern und durch die Forstverwaltung vergüten: beispielsweise die Anlage von Waldtümpeln, die Renaturierung “verfichteter” Waldbäche, die Schaffung kleinerer Waldwiesen oder Biotopverbundmaßnahmen.
Definition Körperschaftswald:
Körperschaftswald ist Wald, der sich im Eigentum von Städten, Gemeinden oder öffentlich rechtlichen Institutionen befindet.
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