Erfreulicher Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Beschwerde von Windkraftplanern zurückgewiesen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies aktuell eine Beschwerde von Windkraftplanern zurück.
Hintergrund: Das Landratsamt Regensburg erteilte im September 2018 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei 200 m hohen Windkraftanlagen bei Regensburg. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.
Der VLAB erhob daraufhin Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage. Daraufhin wurde die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt.
Die Planer erhoben dagegen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München. Dieser lehnte im November 2019 die Beschwerde der Planer begründet ab.
Mag man zur Windkraft stehen, wie man will. Aber an diesem Standort ist das wahrlich nicht notwendig und ich hoffe, es wird noch endgültig, DORT Windkraftanlagen zu bauen, untersagt. Ich freue mich für alle dort lebenden Menschen und Tiere (vor allem div. Greifvogelarten) über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und die Arbeit, die hier der VLAB geleistet hat und noch leistet.