Bundesweite Anerkennung

Am 29. Januar erteilte das Umweltbundesamt (UBA) dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB) die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Die Anerkennung wurde mit bundesweiter Geltung ausgesprochen.

Zusätzlich erteilte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) als obere fachliche Naturschutzbehörde des Bundes sein Einvernehmen. Die Anerkennung schließt daher die Rechte einer anerkannten Naturschutzvereinigung nach §§ 63 Abs. 1, 64 BNatSchG ein.

siehe hierzu auch den Bericht des Bayerischen Rundfunks

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