Auffällige Häufung von Windrad-Genehmigungen am 30. Dezember 2016 in Bayern

Die Absicht ist leicht durchschaubar: es sollten noch vor Ablauf des Jahres 2016 möglichst viele Windräder in Bayern genehmigt werden. Der Hintergrund: ab 1. Januar 2017 wurden die EEG-Subventionen eingeschränkt. Der Druck seitens der Windkraftverbände und ihrer renommierten Anwaltskanzleien war daher hoch. Aus diesem Grund wurden gerade am 30. Dezember 2016 signifikant viele Windräder genehmigt und das Naturschutzrecht vollkommen ignoriert.

Die Behörden beugten sich in mutmaßlich rechtswidriger Weise den Erwartungen der Interessenverbände und der Projektierer. So beispielsweise am Landratsamt Tirschenreuth in der nördlichen Oberpfalz: Während ein Großteil der Mitarbeiter im Weihnachtsurlaub war, genehmigte die zuständige Abteilungsleiterin unerwartet und entgegen aller fachlichen Absprachen und Vorgespräche noch schnell den Bau von Windrädern in einem absoluten NO-GO Bereich.

Großes Pech für Wespenbussard, Schwarzstorch, Fischadler und Co., große Freude für die Windradplaner über das verspätete Weihnachtsgeschenk. Die Genehmigung war weder mit den Mitarbeitern abgesprochen, noch naturschutzrechtlich legitimiert. Der Trick: Es wurden Abschaltzeiten angeordnet, die gemäß Genehmigungsbescheid nachträglich „modifiziert“ werden können.

Der VLAB überprüft aktuell rechtliche Schritte gegen einzelne markante, skandalöse Projekte. Die Zeit eilt allerdings sehr, die Klagefrist beträgt 4 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung.

3 Kommentare
  1. Josef Falkenstein
    Josef Falkenstein sagte:

    Hallo!
    Genauso wurde in 59929 Brilon im Hochsauerland verfahren. Am 30.12.2017 erteilte der Hochsauerlandkreis über 20 Genehmigungen für Windkraftanlagen im Bereich Brilon. Die Stadt Brilon beschloss einstimmig eine Resolution für eine bedarfsgerechte Befeuerung der Windkraftanlagen. Bei den Windrädern an denen die Stast Brilon über die “Stadtwerke Brilon” beteiligt ist, wurde aufgrund entstehender erheblicher Mehrkosten auf diese bedarfsgerechte Befeuerung verzichtet. Bürgermeister Christof Bartsch beruft sich darauf, dass diese bislang nicht gestzlich vorgeschrieben ist und im übrigen noch keine Erfahrungswerte mit der zugrundeliegenden Technik fehlen würden. Wenn heute eine geänderte Ausbauvariante realisiert werden würde, bestünde darüber hinaus die Gefahr, dass die Gewähleistung erlöschen könnte.
    Sämtliche Einwände von Seiten des Naturschutzes (Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis/VNV) wurden ignoriert bzw. von den Gutachtern der Betreiber auf hahnebüchene Art und Weise ins Gegenteil verkehrt.

    Mit winterlichen Grüßen aus dem Hochsauerland

    Josef Falkenstein
    Hoppecke

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  2. Leo Hiemer
    Leo Hiemer sagte:

    Im Landkreis Ostallgäu wurden bereits am 29.12.2016 drei Windkraftanlagen aufgrund von 3 Jahre alten Anträgen genehmigt. Inmitten eines Schwarzstorch-Habitats dürfen nun “unter Auflagen” 200 m hohe Windräder errichtet werden. Eine Kapitaluation des Artenschutzes vor dem Ultimatum der Investoren und dem Druck der Höheren Naturschutzbehörde, die sich hier ebenfalls für Genehmigungen unter Auflagen ausgesprochen hat. Auch hier können die Auflagen “modifiziert” werden, wenn die Schwarzstörche drei Jahre keine Bruterfolg haben sollten. Schon im Vorjahr hat es dank Verbrämungsaktionen, gegen die Anzeige erstattet wurde, keinen Bruterfolg mehr gegeben. Wenn die Vögel erst mal weg sind, steht dem Bau der restlichen, beantragten acht Anlagen auf dem Höhenzug dann wohl nichts mehr im Wege.

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  3. Hans Huber
    Hans Huber sagte:

    Die Kommunen sollten sich, anstatt ständig zu jammern über geringe Finanzmittel, mal ernsthaft Gedanken dazu machen, was durch die erneuerbare Energiezulage an Kaufkraft und dazu passend, entsprechenden Steuereinnahmen, bei ihren Bürgern in der Gemeinde verloren geht. Ein Beispiel aus der KLEINEN Gemeinde in unserer Nachbarschaft. Der Kaufkraftverlust durch die EEG Zulage beträgt jährlich ca. 1,5 Millionen Euro. Diese Energiezulage zahlen alle Stromverbraucher, vom Hartz IV Empfänger über den Geringverdiener mit Arbeitslohn von 8,5 Euro pro Stunde, bis zur unterbezahlten Krankenschwester oder Pflegekraft und bis zum Besserverdiener, dem das nicht so weh tut. Der Windparkinvestor, ein Graf mit großem Landbesitz einschließlich Wäldern, einer der REICHSTEN in Bayern, hat eine Windkraft Gmbh & Co KG gegründet die GmbH zahlt dem Grafen als als Landwirt und Grundstückbesitzer eine Pacht von ca. 100 000 Euro pro Jahr. Seine Windkraft GmbH & Co KG macht bei nachgewiesenen 1650 Volllastsunden der WKA und € 100 000 Pachtkosten kaum einen Gewinn, also fallen keine Gewerbesteuer- und Einkommensteuereinnahmen zu Gunsten der Gemeinde ab. Der Graf als Landwirt und Pachteinnehmer von 100 000 €/Jahr zahlt, weil Landwirte privilegiert sind, sozusagen keine oder nur geringfügige Steuern.
    Das ist die klassische Verteilung von Vermögen von unten nach oben, von den Armenn zu den Reichen.. Man muss sich da nicht wundern wenn bei den Wahlen, zum Leidwesen unserer ganzen Gesellschaft, daraus folgende Weichen gestellt werden.
    Ich mag den Namen gar nicht mehr hören, aber hier ist er angebracht, auf so eine Vorgehensweise, folgt irgendwann in nächster Zeit der “Trump” .Effekt oder was sich ja schon verstärkt abzeichnet ein “unverhofftes” Wahlergebnis.

    Hans Huber

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