Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet

Die Bundesregierung verabschiedete am 12. August den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes. Auf Initiative des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums wurde auch die beschleunigte Genehmigung von Windenergieanlagen in das Gesetz mit aufgenommen. Die Rechtsmittel von Umweltverbänden und betroffenen Anwohnern werden künftig stark eingeschränkt. Die Politik setzt damit den Wunsch der Windenergieverbände in ein höchst fragwürdiges Gesetz um.

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz ist in Wahrheit ein Windkraftbeschleunigungs- und Naturzerstörungsgesetz, das die Versiegelung und Überbauung unserer Landschaften forciert und die Zerstörung wertvoller Naturgüter rechtlich erleichtern soll.

Aus Sicht des VLAB stärkt das Investitionsbeschleunigungsgesetz die Interessen der Windkraftlobby, schwächt das Vertrauen in unseren demokratischen Rechtstaat und ist eine Zäsur im deutschen Umweltrecht.

1 Kommentar
  1. Peter Klaus Wilms
    Peter Klaus Wilms sagte:

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
    am 25.08.2020 wurde auf achgut.com ein interessanter Kommentar von Gastautor Justus Lex zu dem
    Investitionsbeschleunigungsgesetz mit dem Titel “Deutschlands neues Rechtsverkürzungsgesetz” veröffentlicht.
    Als Lektüre, Lesezeit etwa 3 Minuten, sehr zu empfehlen mit m. E. zutreffenden Argumenten.
    Herzliche Grüße von
    Peter Klaus Wilms

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