Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter

Wie erwartet, ließ sich das SPD geführte Bundesumweltministerium nicht von seinen Zielen abbringen. Unbeirrt von Expertenmeinungen und angetrieben durch Lobbyverbände verfolgte es seinen Weg und ließ gestern Abend im Berliner Parlament das Bundesnaturschutzgesetz ändern. Die Abstimmung erfolgte quasi in letzter Minute vor der parlamentarischen Sommerpause und dem prognostiziertem Ausscheiden der SPD aus der Regierungskoalition. Lediglich die Fraktion DIE LINKE wies darauf hin, dass mit der Neuregelung des § 44  Bundesnaturschutzgesetz die Gefahr bestehe, dass der Artenschutz zugunsten von Bauvorhaben aufgeweicht werden würden und stimmte der Novelle nicht zu.

Der größte Teil der deutschen Bevölkerung nahm diese skandalöse Gesetzesänderung ohnehin nicht wahr, die kurzfristig zur Lesung im Deutschen Bundestag angesetzt wurde. Die Presse berichtete, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen, nicht darüber.

„Ein Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 liegt nicht vor, wenn (…) das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung unvermeidbar ist“

lautet der fatale und schwerwiegende Kern der Gesetzesänderung zum § 44 Bundesnaturschutzgesetz.

Verständlicher ausgedrückt:

Die Tötung oder Vergrämung einzelner Exemplare (Milane, Schwarz- und Weißstörche, Falken, Bussarde, diverse Adlerarten, Weihen, Eulen und Fledermäuse etc.) durch ein Bauvorhaben stellt keinen Verstoß gegen das Tötungsverbot mehr dar. Von einem Verstoß wird nur noch ausgegangen, wenn durch Baumaßnahmen das Tötungsrisiko für Tiere signifikant erhöht wird.

Das Bundesumweltministerium begründet es dadurch, dass „im Bereich der Windkraftanlagenerrichtung ein über die Zielsetzung des EEG 2017 vermitteltes öffentliches Interesse an der weiteren nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und an der Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 40-45 % im Jahr 2025 und 55-60 % im Jahr 2035 besteht“. Den wirtschaftlichen Interessen der Windkraftprofiteure wird Vorrang vor dem Artenschutz und dem Tierwohl eingeräumt.

Die Änderung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz widerspricht dem geltenden EU-Naturschutzrecht. Hierin sehen wir eine zumindest theoretische Möglichkeit, an einem konkreten Fall eine sehr teure Verbandsklage durch alle Instanzen hindurch zu führen, um dem Arten- und Tierschutz wieder Recht zu verschaffen.

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weiterlesen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Stellungnahme des VLAB gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

SN_Nov_BNatSchG_122020

9 Kommentare
  1. Dieter Kannenberg
    Dieter Kannenberg sagte:

    Meines Wissens nach wird im deutschen Recht Tierquälerei immer noch als Straftat eingestuft (§ 17 Tierschutzgesetz – TierSchG – Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2.einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.).
    Fazit: “Als Tierquäler wird angesehen, wer Wirbeltiere grundlos tötet oder diesen erhebliches Leiden oder Schmerz zufügt.”
    Das dürfte beim Betrieb von Windkraftanlagen der Fall sein.
    Aber offensichtlich kommt hier das Tierschutzgesetz nicht zum Tragen.

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  2. Ralf Petersen
    Ralf Petersen sagte:

    Unfassbar, wo soll diese verfehlte Energie, Umwelt und Klimapolitik noch hinführen. Wirtschaftliche Interessen stehen über dem Wohle von Mensch und Natur.

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  3. Hans-Joachim Sellner
    Hans-Joachim Sellner sagte:

    Kommentar zum Erlaß der Naturschutznovelle am 22.06.2017
    Eigentlich ein trauriger Tag, zumindest enttäuschend. Ich habe mir im Parlaments-TV die Aussprache zur Naturschutznovelle angeschaut und mußte zu meiner Verblüffung feststellen, welch kleiner Kreis an Abgeordneten sich hier zusammengefunden hatte, um über Gedeih und Verderb unserer Natur abzustimmen. Als einziger Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion kritisierte Alois Göppel – eher bekannt als glühender Verfechter der Energiewende – den denkwürdigen Passus, der die Artentötung im Kontext gesellschaftlicher Nutzungsvorhaben relativiert. Danach wird die Tötung erst dann strafbewehrt, wenn die Überschreitung einer behördlich angesetzten
    “Signifikanzschwelle” die Population der Art gefährden würde. Auf das politische Momentum dieser “Signifikanzschwelle” wies Herr Göppel (dankenswerterweise) hin. Für 5 sec war der Mann mir plötzlich sympathisch.
    Der Gesamtvorgang war natürlich wieder einmal ein Paradebeispiel deutscher Parlamentarischer Arbeit, die sich ja auf die Fahnen geschrieben hat “Hauptsache am Volk vorbei in die Hände der Verbände”. Und so kam es, daß man das Thema zeitgünstig um 20:30 auf die Tagesordnung nahm. Man war unter sich, was konnte schon viel passieren. Ich bin gespannt, ob dieser legislative
    Akt den Medien allein eine Randnotiz wert ist.
    Nun ist ja das Thema “Artenschutz” für die Bundesregierung eher kleinzelliger Natur, was ihre Berücksichtigung innerhalb der kurzen Debatte verdeutlicht. Hochpriorisiert wurde der Meeresschutz der Nord- und Ostsee (Verschmutzung, Überfischung, …), natürlich äußerst wichtige Themen. Aber sie zeigen auch, daß die Fokussierung auf globalere Problemfelder den Verantwortlichen stets die Möglichkeit bietet, im Zweifel die Verantwortung geschickt auf breite europäische Schultern zu verteilen.
    Hans-Joachim Sellner, 23.06.2017

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    • Hans-Joachim Sellner
      Hans-Joachim Sellner sagte:

      Mir ist ein kleiner Fehler aus der bayerischen Polithistorie unterlaufen: Bei dem oben zitierten Herrn Göppel handelt es sich natürlich um Josef Göppel, nicht Alois.

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  4. Petra Ohlmer
    Petra Ohlmer sagte:

    Wir alle müssen Deutschland bei der Eropäischen Komission anzeigen, bitte ich rufe alle Menschen auf dies zu tun !!!!!

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  5. Dr. Livio Slesina
    Dr. Livio Slesina sagte:

    Mit Entsetzen muss ich eine entscheidende Demontage unserer hochstehenden Ethik und Moral hinnehmen. Unserem kultivierten und toleranten Lebensstil wurde durch diese Aufweichung des Paragrafen 44 ein wichtiges Stück der Kultur geraubt, die das Fundament unserer Lebensart darstellt. Wir werden mit uns lebende Tiere ab jetzt nicht mehr mit Rücksicht behandeln müssen und auch nicht mehr bewundern. Sie sind wertlos geworden.
    Entsetzlich!

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  6. Nadja Hoppe
    Nadja Hoppe sagte:

    Die EU-Kommission müsste gegen so vieles handeln, dagegen, und zum Beispiel auch gegen die Abholzung der polnischen Regierung des einzigen noch verbliebenen größeren Urwaldes in Mitteleuropa ‚Bialowieza‘, Lebensraum wilder Wisente. … All das tut sie nicht oder zeitlich nur sehr zögernd! … Die relativ neu gegründete EU ist offensichtlich damit überfordert! Trotzdem kann es nicht sein, das überall ungeschehen nichts passiert! Bestehende Gesetze ignoriert oder schwammig umformuliert werden! Wenn die EU-Kommission dem zeitlich und umfangmäßig nicht nachkommen kann, so hätte sie wenigstens die Pflicht, ihre Kapazitäten auszuweiten, sprich diesen Bereich zu vergrößern, mit zusätzlichen entsprechenden Juristen zu besetzen. Aber zu dem Problem der Rechtsprechung, kommt noch das der Diplomatie. Ich finde hier stoßen wir mit Europa eben an neue Grenzen. Trotzdem ist es offensichtlich, dass solche Dinge nicht weiter geschehen dürfen, oder hingenommen werden müssen, wo sie doch gegen jahrelang erkämpftes und anerkanntes Recht verstoßen! Es tut der EU und einem Land nicht gut, wenn es mit zweierlei Maß misst! EU und Nationalstaat werden unglaubwürdig vor dem Volk, und darüber sollte man ernsthaft nachdenken!

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