Pressemitteilung: Naturparks von Windkraft freihalten

Der VLAB begrüßt die Initiative der Staatsregierung, die 18 bayerischen Naturparks aufzuwerten und finanziell besser auszustatten, fordert aber, auf neue Windparks in den wichtigen Landschaftsschutz- und Erholungsgebieten generell zu verzichten.

Johannes Bradtka, Vorsitzender des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB), begrüßt Scharfs Initiative. “Wir fordern schon seit langem, die Naturparks attraktiver zu machen und mit mehr Geld auszustatten. Sie sind die Pfeiler des Natur- und Landschaftsschutzes in der Fläche und wichtige Erholungsregionen insbesondere für die Bewohner der Ballungsgebiete.”

zur vollständigen Pressemitteilung: PM zu Aufwertung der Naturparks

1 Kommentar
  1. Dr. Dieter Wahl
    Dr. Dieter Wahl sagte:

    Es ist geradezu absurd, mit welche Begründungen die Schönheit der Landschaft in Naturparken der Windkraft geopfert wird.

    So hieß es noch 1999:

    “Der Ausschluss von Windkraftanlagen in den Landschaftsschutzgebieten der Naturparke beruhte auf der Beurteilung, dass diese Gebiete die wertvollsten und auch überregional bedeutenden Naturlandschaften der Region sind und Windkraftanlagen in der damalig üblichen Gesamthöhe von 100 m im Widerspruch zu dem in den Naturparkverordnungen aufgeführten Schutzzweck der Bewahrung der für den Spessart und den Bayerischer Odenwald typischen Landschaftsbilder standen.”

    2015 hieß es dann für exakt das gleiche Landschaftsbild:

    “Derzeit werden Gesamthöhen von Windkraftanlagen von knapp 200 m erreicht. Durch eine Höhenbegrenzung auf 200 m wird auch dem Landschaftsschutz
    Genüge getan, da dadurch eine optische Beeinträchtigung der schützenswerten Landschaften auf ein noch verträgliches Maß begrenzt wird. Es würde den Zielen der
    Zonierung zuwiderlaufen, dieses Regelungsgefüge für eine etwaige technische Entwicklung zu durchbrechen. Eine Abwägung der betroffenen Belange führt deshalb zu einer
    Beschränkung auf 200 m.”

    Und 2016 heißt es schon:

    “Derzeit werden Gesamthöhen von Windkraftanlagen von knapp 230 m erreicht. Durch eine Höhenbegrenzung auf 230 m wird auch dem Landschaftsschutz
    Genüge getan, da dadurch eine optische Beeinträchtigung der schützenswerten Landschaften auf ein noch verträgliches Maß begrenzt wird. Es würde den Zielen der
    Zonierung zuwiderlaufen, dieses Regelungsgefüge für eine etwaige technische Entwicklung zu durchbrechen.”

    Demnächst will der Bezirk Unterfranken über die Zonierung des Naturparks Odenwald beschließen. Es ist zu befürchten, dass mit dieser abenteuerlichen Begründung der Landschaftsschutz und Artenschutz vom Tisch gewischt wird. Vielleicht werden auch bald 250 m und 300 m hohe WKAen zugelassen.

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