Häufig gestellte Fragen an den VLAB

Der VLAB ging 2009 aus einer Bürgerinitiative hervor, die gegen den Bau einer Autoteststrecke, dem sogenannten Bayernring, in einem großen Waldgebiet erfolgreich kämpfte. Die Anerkennung des VLAB als staatliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung erfolgte im Juli 2015 und fand bayern- und bundesweit ein großes Interesse. Einige häufig wiederkehrende Fragen an den VLAB sollen an dieser Stelle beantwortet werden.

Bei uns werden Windräder gebaut. Wir sind hilflos, obwohl es bei uns seltene Vogel- und Fledermausarten gibt. Was können wir tun?

Wir empfehlen, bereits im Vorfeld möglichst umfassende und stichhaltige Einwendungen zu erheben.

Hierbei sollten sämtliche Aspekte, die im Falle eines Gerichtsverfahrens relevant sein könnten, aufgezählt und ausführlich begründet werden. Pauschale Argumente gegen das Bauvorhaben wie bspw. „da kommen seltene Vogel- und Fledermausarten vor, wir sind daher dagegen“ oder Pauschalierungen wie „Windräder zerstören die Landschaft“ sollten unbedingt weggelassen werden. Sie schaden der Sache und bringen juristisch nichts.

Wir empfehlen artenschutzrechtliche Untersuchungen, zum Beispiel für den Rotmilan, von Experten durchführen zu lassen. Videoaufnahmen können hierbei vor Gericht sehr wertvolle Hilfen sein.

Bei Einwendungen von Bürgern, Initiativen aber auch von  Umweltvereinigungen gegen den Bau von Windräder ist das juristische Prinzip der Präklusion (= Rechtsverlust) unbedingt zu beachten. Dies bedeutet: Die Einwendungen müssen fristgerecht und gut begründet geltend gemacht werden. Falls Fristen für Einwendungen nicht eingehalten wurden droht der Ausschluss aus dem Verfahren. Anders ausgedrückt: Ihre Einwendungen, die innerhalb der ordnungsgemäß bekanntgemachten Frist vorgetragen wurden, müssen von Seiten der Behörde und später auch bei möglichen Gerichtsverfahren berücksichtigt werden. Verspätet eingereichte Einwendungen werden durch die Behörden nicht mehr berücksichtigt. Man muss demnach bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Auslegung der Pläne seine Einwendungen unbedingt schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort geltend machen.

Die Präklusion hat auch eine große Bedeutung bei eventuell späteren Gerichtsverfahren: Bei einer Klage kann nur das gerügt werden, was bereits im Rahmen der Einwendungen fristgerecht vorgetragen wurde; also alle relevanten Gründe gegen das Bauvorhaben aufführen!

Ein Beispiel: Die Gemeinde A möchte eine “Teilflächennutzungsplanänderung Windkraft” durchführen. Es sollen 20 Hektar Waldfläche für den Bau eines Windparkes vorgesehen werden. Die Pläne für das geplante Windkraftgebiet werden ausgelegt und die Bürger aufgefordert, ihre Bedenken und Einwände innerhalb einer Frist von 6 Wochen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Die örtliche BI versäumt innerhalb der Frist, ihre Einwände geltend zu machen. Sie ist dadurch präkludiert und verwirkt ihre Rechte, künftig gegen den Bau auf dieser Teilfläche vorzugehen.

Weitere Hinweise und Informationen über das Thema Windkraft versus Arten- und Landschaftsschutz finden Sie auf unserem Umwelt Watchblog.

Ist der VLAB auch in anderen Bundesländern aktiv oder beabsichtigt er aktiv zu werden?

Der VLAB ist eine staatlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit einem Tätigkeitsbereich in Bayern. Die Anerkennung gilt nur für Bayern. Eine bundesweite Anerkennung wird im Herbst 2016 beantragt. Mitte 2016 gründeten sich zwei assoziierte Landesverbände in Baden-Württemberg (VLA-BW) und in Mecklenburg-Vorpommern (VLA-MV). Vorerst kann der VLAB jedoch nur in Bayern seine Rechte (z.B. das Verbandsklagerecht) als Umwelt und Naturschutzverband geltend machen.

Habt ihr auch Orts- oder Kreisgruppen in meiner Stadt/Gemeinde?

Neben drei Geschäftststellen in Bayern verfügen wir auch über Regionalbeauftragte in allen Regierungsbezirken. Aktuell existieren zwei Kreisgruppen in den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Forchheim/Erlangen-Höchstadt. Ein möglichst bayernweites Netz an VLAB-Kreisgruppen soll langfristig geschaffen werden. Sollten Sie sich daran aktiv beteiligen wollen, teilen Sie es uns mit. Die Anschriften finden Sie auf der Webseite www.landschaft-artenschutz.de unter der Rubrik „Über den Verein – Geschäftsstellen in Bayern und Regionalbeauftragte“.

Wie werde ich Mitglied?

Auf unserer Webseite finden Sie das Formular. Die schnellste Möglichkeit Mitglied im VLAB zu werden, ist das sichere Online-Aufnahmeformular.

Was macht der VLAB mit den Mitgliedsbeiträgen und Spenden?

Wie bei jeder Vereinigung wird für den laufenden Geschäftsbetrieb (Büromaterial, Telekommunikation, Personalkosten, Versicherungen, Rechtsberatung etc.) Geld benötigt. Unsere Personal- und Verwaltungskosten sind gering. Der gesamte Vorstand, die Beiräte und das Ehrenpräsidium arbeiten ehrenamtlich für den VLAB. Wir gehen sparsam und verantwortungsvoll mit den Mitgliedsbeiträgen und Spenden um. Ein Großteil der Mitgliedsbeiträge und Spenden fließt direkt in Projekte für den Landschafts- und Artenschutz und für die Rechtsberatung. Unabhängige Kassenprüfer kontrollieren jährlich die Einnahmen und Ausgaben. Sie nehmen bei der Jahreshauptversammlungen Stellung über die Haushaltsführung des Vorstandes und unterrichten die Mitglieder darüber.