Hände weg von unseren Naturschutzgebieten in Bayern

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume einen besonderen Schutz genießen.

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume einen besonderen Schutz genießen.

Der Forstbetrieb Oberammergau des Unternehmens Bayerische Staatsforsten, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, plant einen bestehenden Wanderweg zu einer Forststraße im Naturschutzgebiet „Ammertal im Bereich der Ammerleite und Talbachhänge“ auszubauen. Hierzu wurde eine naturschutzrechtliche Befreiung bei der Regierung von Oberbayern beantragt. 

Im Rahmen seines Mitwirkungsrechts als gesetzlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung gemäß § 63 (2) Nr. 5 des Bayerischen Naturschutzgesetzes lehnt der VLAB in einer Stellungnahme den Ausbau entschieden ab.

Der geplante Forstwegebau werde das Wasserregime des Naturschutzgebietes negativ verändern und die biologische Vielfalt des Schutzgebietes mittelfristig beeinträchtigen. Zusätzlich widerspreche der geplante Wegebau der geltenden Naturschutzgebietsverordnung, in der Wegebauten im Naturschutzgebiet „Ammertal im Bereich der Ammerleite und Talbachhänge“ untersagt sind.

1 Kommentar
  1. AleyKey
    AleyKey sagte:

    Traurig, traurig, traurig sowas….Die Menschen müssen die Augen öffnen wir müssen lernen mit der Natur und nicht gegen die Natur zu arbeiten, auch in NRW und allen anderen Bundesländern.

    Sehr gute Arbeit Leute , Daumen hoch!

    LG

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